Quartierparking Landhof - Nein! Logo

Worum es ging

Die Regierung wollte ein unsinniges Parkhaus bauen lassen, in eine der wenigen verbliebenen grünen Oasen im Kleinbasel, im Wettstein unter den Landhof – an der Quartierbevölkerung vorbei, mit dem fadenscheinigen Argument für mehr Parkplätze sorgen zu müssen, hebelte dafür das Umweltschutzgesetz aus und wollte dafür Gelder in einer horrenden Höhe von 1.7 Mio. SFr. aus dem Pendlerfonds zweckentfremden – zum Schaden des Quartiers und des Landhofs.

Was geplant war

  • Ein Parking unter dem Fussballplatz des Landhof-Areals mit rund 200 Parkplätzen.
  • Sie sollten (vordergründig!) ausschliesslich den Bewohnerinnen und Bewohnern im Quartier vorbehalten sein, für eine monatliche Parkiergebühr von ca. SFr 200.- (SFr 170.- +/- 10% + MWSt).
  • Die Vergabe erfolgte im Juni 2017 im Baurecht an die «Zum Greifen AG», die sich als einzige Investorin auf die Investorenausschreibung des Bau- und Verkehrsdepartements vom Februar 2016 beworben hatte.
  • Die Regierung verzichtete per Regierungsratsbeschluss im Gegenzug vollständig auf die zwingende Kompensation der entstehenden 200 Parkplätze, wie es das damals gültige Umweltschutzgesetz (§17 Abs. 3) eigentlich vorschrieb.
  • Die Regierung verpflichtete sich zudem, max. 1,7 Mio. SFr. aus dem öffentlichen Pendlerfonds zuzuzahlen, der dem damals gültigen Umweltschutzgesetz (§19 Abs. 5) nach eigentlich als ein Mittel zur Förderung von «umweltverträglichen Pendlerverkehr» eingerichtet worden war.
  • Der Bau des Parkings sollte möglichst terminlich und bautechnisch mit dem Umgestaltungsprojekt für den Landhof koordiniert werden. Der Ratschlag für das Umgestaltungsprojekt «Landhof für alle»  war mit der Publikation Ende Januar 2018 an den Grossen Rat ergangen. Darin wurde mit einer Gesamtbauzeit von Ende 2018 bis Ende 2021 gerechnet — also mitten in die Zeit der Corona-Pandemie (was man damals noch nicht wusste), in der die Quartierbevölkerung den Grün- und Freiraum verstärkt nutzte.

Was ein solches «Quartierparking» bedeutet hätte – um was es eigentlich ging, was die Hintergründe waren:

200 Parkplätze mehr im Quartier = sehr viel mehr Verkehr

Faktisch entstehen durch die 200 Parkplätze im unterirdischen Parking 200 Parkplätze mehr im Quartier, da kein einziger Allmendparkplatz kompensiert wird, wie es das Umweltschutzgesetz vorsieht.

Dadurch wird ein immenser Anreiz geschaffen: Was angeboten wird, wird in der Regel auch in Anspruch genommen! Die Konsequenz für das Quartier: Die Menge der Berufs- und Freizeitpendler mit Auto im Quartier, d.h. der motorisierte Individualverkehr wird dadurch drastisch zunehmen. Da jeder Parkplatz im Pendlerverkehr schätzungsweise zwischen drei- und zehnmal täglich neu belegt wird, entstehen zwischen 600 und 2000 zusätzliche Fahrten in den teilweise engen Quartierstrassen und sogar Begegnungszonen.

Regierung und Befürworter argumentieren mit der Verringerung des sogenannten «Parkierdrucks» im Quartier durch das Parkhaus. Dieser besteht, so räumt es auch das Bau- und Verkehrsdepartement ein, lediglich zu Spitzenzeiten und - wie jeder im Quartier weiss - bei gleichzeitig noch genügend verfügbaren Parkplätzen in den naheliegenden Parkhäusern Messe und Badischer Bahnhof (siehe aktuell auf der Website des Parkleitsystems Basel-Stadt).
Wesentlich ist das Argument «Parkierdruck» für die Regierung deshalb, weil es die einzige, wenn auch rechtlich dürftige Grundlage bildet, auf der die dem privaten Investor versprochene Subvention von 1,7 Mio. SFr. aus dem Pendlerfonds ausbezahlt werden darf (siehe zum Pendlerfonds im Folgenden). Mit «Parkierdruck» wird von Regierung und Befürwortern gerne argumentiert, der durch die 200-250 neuen Parkplätze entstehende Mehrverkehr wird aber von ihnen gleichzeitig bagatellisiert. Zum Nachweis des «Parkierdruck» existieren dabei nur wenige, kaum belastbare Untersuchungen seitens des Bau- und Verkehrsdepartements, zum entstehenden Mehrverkehr unseres Wissens gar keine.

1,7 Mio. aus dem Pendlerfonds werden unzweckmässig verwendet

Der Zweck des Pendlerfonds ist es, «Parkierungsanlagen und Massnahmen zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs» mitzufinanzieren. Dies ist unmissverständlich im Umweltschutzgesetz (§ 19 Abs. 5 «Park-and-Ride-Anlagen» [sic!]) und in der darauf fussenden Pendlerfondsverordnung (§2 Zweck des Fonds) festgelegt – im übrigen als alleiniger Zweck des Pendlerfonds!
Gemeint sind damit Massnahmen, die Pendlerinnen und Pendler dazu bewegen, auf den ÖV umzusteigen und den Autoverkehr in die Stadt reduzieren helfen - wie an der Liste der bisher durch den Pendlerfonds geförderten Projekte sichtbar ist.

Die 200-250 zusätzliche Parkplätze, die durch das Parking unter dem Landhof entstehen werden, sind ganz und gar NICHT umweltverträglich, wie die Regierung und die Befürworter mit Verweis auf den vermeintlichen «Parkierdruck» nicht müde werden zu behaupten. Mehr Parkplätze werden zwangsläufig zu einer massiven Zunahme des Pendlerverkehrs im Quartier führen. Dieser sorgt dafür, dass die Verkehrssicherheit und Lebensqualität im Quartier weiter sinkt.

Dass von Seiten der Verwaltung gelegentlich argumentiert wird, bei der (wohlgemerkt einzigen) Zweckbestimmung des Pendlerfonds handele es sich lediglich um eine «kann-Bestimmung», grenzt schon fast an willkürlicher Beugung von Gesetzestexten.

Ein weiteres, gern gehörtes Argument, in der Pendlerfondsverordnung stünde explizit und wortwörtlich das «Quartierparking» (in dem dem Zweck des Pendlerfonds nachfolgenden § 3 «Beiträge an Infrastrukturkosten»), verbessert dabei die dürftige Argumentation der Regierung und der Befürworter nicht: Diese sind nach Umweltschutzgesetz «Quartierparkgaragen, welche ausschliesslich Anwohnerinnen, Anwohnern und gleichermassen Betroffenen zur Verfügung stehen, sofern nach deren Erstellung an anderen Orten gleich viele Parkplätze aufgehoben werden» (Umweltschutzgesetz, § 17 «Finanzielle Unterstützung von Autoparkgaragen»), wobei der Regierungsrat Ausnahmen von dieser zwingenden Kompensation «in jenen Quartieren bewilligen, in denen der Mangel an Privatparkplätzen ausgewiesen ist» machen kann.
Nur: Tut er dies wie im Fall des geplanten Parkings unter dem Landhof (vollständige Nicht-Kompensation laut Regierungsratsbeschluss vom 2. Febr. 2016), dann entsteht zwangsläufig Mehrverkehr, der dem Zweck des Pendlerfonds widerspricht, «umweltverträglichen Pendlerverkehr» zu fördern.
Tut er dies nicht, d.h. werden die oberirdischen Parkplätze entsprechend den im Parking unter dem Landhof entstandenen Parkplätze aufgehoben, wie es das Umweltschutzgesetz vorsieht, dann fällt die einzige Argumentationsgrundlage für die Subventionierung des geplanten Parkings durch Gelder aus dem Pendlerfonds, den «Parkierdruck auf Allmend reduzieren».

Fazit: So oder so - ob die geplanten Parkplätze unter dem Landhof kompensiert werden oder nicht: die Subventionierung des geplanten Parkings unter dem Landhof durch den Pendlerfonds entspricht in jedem Fall ganz und gar nicht seinem Zweck. Ob dies gar unrechtmässig geschehen wird, muss juristisch geprüft werden. Wir erwägen diese juristische Prüfung.

Dass es sich um ein Parking für Anwohner handelt, ist nur ein Vorwand: es geht darum, wachsende Pendlerströme aufzufangen

Ein Argument der Regierung für das Parking unter dem Landhof ist die Notwendigkeit angesichts der Entwicklungen im Quartier - gerne werden hierbei mit der Roche und dem Claraturm die Entwicklungen im Quartier oder am Rand des Quartiers ins Feld geführt, so zum Beispiel im Ratschlag zur Umgestaltung des Landhofs (Kapitel Quartierparking, S. 5): «Zwischenzeitlich haben etwa mit der Arealentwicklung Hofmann-La Roche AG oder dem Claraturm am Messeplatz neue städtebauliche Entwicklungen die Ausgangslage wesentlich verändert.»

Um was es eigentlich geht: Die Regierung, das Bau- und Verkehrsdepartement nimmt weiter steigende Pendler- bzw. Verkehrsströme in die Stadt an - und will sie nicht anders nicht in den Griff bekommen, als zu versuchen oberirdisch Parkplätze frei werden zu lassen, indem sie Quartierbewohner dazu bringt einen unterirdischen Parkplatz zu mieten. Sie pervertiert das Konzept unterirdisches «Quartierparking», das zwingend mit der Aufhebung der oberirdischen Parkplätze, die unterirdisch geschaffen wurden, einhergeht.

Das geplante Parking unter dem Landhof tut also nur so, als sei es für die Anwohnerinnen und Anwohner – die dann gerne für einen Parkplatz auch noch das 15-20-fache an Miete dürfen (verglichen mit dem Preis einer Anwohnerjahreskarte für die blaue Zone bezahlen). Es ist eigentlich ein «Pendlerparking», weil es 200-250 neue Parkplätze oberirdisch für Berufs- und Freizeitpendler frei werden lässt.

Zynisch wird das Ganze, wenn das sogenannte «Quartierparking» unter dem Landhof dem Quartier dann auch als Geschenk verkauft wird.

Der Volksauftrag wird missachtet, denn der Verkehr muss um 10 % reduziert werden

Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt hat in der Abstimmung vom 28.11.2010 mit der deutlichen Annahme des damaligen Gegenvorschlags zur Städteinitiative unmissverständlich den Willen geäussert, den motorisierten Verkehr bis 2020 um 10% zu reduzieren. Dies wurde als Passus in das Umweltschutzgesetz aufgenommen (siehe §13 Abs. 2 USG).

Das geplante Parking unter dem Landhof ohne gleichzeitige Aufhebung von oberirdischen Parkplätzen, wie es das Umweltschutzgesetz vorsieht, im Wettsteinquartier verkehrt diesen Volksauftrag ins Gegenteil. Im Widerspruch zu Gesetzesvorgaben werden 200-250 zusätzliche Parkplätze geschaffen und in der Folge zusätzlicher Verkehr generiert.

Boden wird Beton - «eine kleine Oase» nimmt Schaden

Mit der Annahme der Initiative «Für die Umzonung des Landhofs: Der Landhof bleibt grün» im März 2010 wurde der Landhof zu einer sogenannte «Grünanlagenzone». Die Stimmbevölkerung wollte das Areal explizit nicht überbauen - aber gewiss auch nicht unterbauen! Trotzdem darf rein rechtlich ein unterirdisches Parking gebaut werden; die Grünanlagenzone endet offensichtlich unter der Grasnarbe.

Das geplante Parking wird grosse Teile des Landhof-Areals mit Beton versiegeln. Es wird negative Auswirkungen auf die umgebende Natur, die Bäume, die Vegetation, die Tiere, den Wasser- und Temperaturhaushalt des Landhofs haben, auch wenn die Befürworterinnen und Befürworter nicht müde werden hervorzuheben, dass alles wie vorher sein wird nach dem Bau, nach dem Motto «Deckel auf, Parkhaus rein, Deckel zu». Diese Beschwichtigung ist schlichtweg Augenwischerei.

Selbst die Gewinner des ausgeschriebenen Umgestaltungsprojekts, das Architekturbüro Rotzler Krebs Partner, hatten sich gegen ein Parkhaus unter dem Landhof ausgesprochen: «Aus Sicht des Quartierparks ist eine unterirdische Parkierungsanlage aber unangemessen und sollte nicht realisiert werden. Sie stellt einen unverhältnismässigen Baueingriff dar, unterminiert die Naturhaftigkeit des Landhofs, schränkt durch die Zufahrt den Parkzugang stark ein und bringt störenden Verkehrslärm in den ruhigen Hof.» (Landhof-Areal Basel, Umgestaltung - Bericht des Preisgerichts vom Mai 2013, S. 20, publiziert vom Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Stadtgärtnerei, Grünplanung).



Weiterführendes

Grundlegende Informationen zum geplanten Parking unter dem Landhof: Medienmitteilungen des Kantons, Regierungsratsbeschlüsse, Interpellationen, Gesetze und Verordnungen etc.
weiter lesen
Fragen, die uns von QuartierbewohnerInnen erreicht haben - und unsere Antworten darauf, sofern wir welche haben.
weiter lesen

Medienecho

Das Parking unter dem Landhof ist auch in verschiedenen Medien, Zeitungen, Radios etc. ein beliebtes Thema. Hier eine Übersicht.