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Neue Interpellation zum Landhof-Parking fühlt der Regierung auf den Zahn

Posted by Webmaster at 16:15 on 07.06.2018

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Thomas Grossenbacher (Grünes Bündnis) hat zur Grossratssitzung am 6. Juni 2018 eine weitere Interpellation mit vielen, sehr konkreten Fragen zum geplanten Landhof-Parking an die Regierung eingereicht.

Man darf auf die Antworten der Regierung gespannt sein. Die Regierung hat für eine Antwort im Normalfall 30 Tage Zeit.

Im Folgenden der Link auf die Interpellation auf der Website des Grossen Rates: www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200109145

Mit der geplanten künftigen Parkplatzpolitik soll die nicht bestehende Rechtsgrundlage für das Landhof-Parking nachträglich gleich mit geschaffen werden.

Viele Fragen ergeben sich aus der abgeschlossenen Vernehmlassung zur künftigen Parkplatzpolitik und den in diesem Zusammenhang publizierten sogenannten Erläuterungsbericht, der die geplanten Änderungen in den Gesetzen und Verordnungen erläutern soll.

Aus dem Interpellationstext: «Der Erläuterungsbericht zur Vernehmlassung künftige Parkplatzpolitik enthält einige bemerkenswerte Aussagen, die die Schlussfolgerung nahelegen, mit der geplanten künftigen Parkplatzpolitik wolle die Regierung die aus unserer Sicht nicht bestehende Rechtsgrundlage für das Landhof-Parking nachträglich gleich mit schaffen.»

Wir unterstützen diese Aussage uneingeschränkt: Die IG-Mitglieder, die sich die Vernehmlassungsunterlagen angesehen und bewertet haben, hatten denselben Eindruck: es gibt im Moment keine Rechtsbasis für den Bau eines Landhof-Parkings. Und nachträglich, und auch für weitere Parking-Projekte derselben Art, soll die Rechtslage endgültig geschaffen werden.
Wir haben uns deshalb auch entschlossen, eine eigene, ablehnende Stellungnahme zur geplanten künftigen Parkplatzpolitik einzureichen (an anderer Stelle mehr dazu).

Die Interpellation stellt im Wesentlichen folgende Fragekomplexe:

  • Wie ist gesichert, dass das Landhof-Parking tatsächlich nur den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung gestellt wird? Denn in den Bedingungen der Investorenausschreibung, die zum Zuschlag an den einzigen Bewerber Zum Greifen AG geführt hat, ist die Möglichkeit einer Nutzungsänderung enthalten, die beantragt werden könnte.
  • Und, liegt denn das Betriebskonzept für das geplante Parking vor, das vor dem Abschluss des Baurechtsvertrages hätte vorliegen müssen? Und ist dieses nach dem Öffentlichkeitsprinzip einsehbar?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Pendlerfondsgelder, die nach unserer Rechtsauffassung zwar zweckentfremdet, aber immerhin ein reines Anwohnerparking mitfianzieren sollen, zurückgezahlt werden, sollte es eine Nutzungsänderung beim Landhof-Parking geben?
  • Ist der Nutzen für den Kanton so ausgewiesen, wie ihn das Antragsformular für Pendlerfondsgelder erfordert? Ist dieser Antrag bereits erfolgt und kann die erforderliche Nutzungsberechnung nach dem Öffentlichkeitsprinzip eingesehen werden?
  • Was sind denn genau die Erhebungskriterien (und wie wurden sie im Quartier wann und wie oft) für die Aussagen der Regierung zu "Parkierdruck", "Parkplatzauslastung" etc., die die Grundlage für die Entscheidung der Regierung bilden, dass das geplante Landhof-Parking überhaupt gebaut werden dürfte?

Andere wesentliche unklare Aspekte

Andere Fragen nehmen andere wesentliche unklare Aspekte dieses immer noch undurchsichtigen Landhof-Parking-Projekts auf:

  • Wie die Regierung sich dazu stellt, dass ganz offiziell im Mitgliederblatt des Neutralen Quartiervereins Oberes Kleinbasel schon im November 2015 die Aussage gemacht wurde, dass "[es] einen Investor gibt [..]. Laut ihm würde eine monatliche Parkplatzmiete ca. Fr. 170.- kosten.“ (Quelle: www.nqvokb.ch/images/q-blitz/Q-Blitz_2015-11.pdf, Seite 10) - dies lange bevor es überhaupt eine Investorenausschreibung für das Landhof-Parking gab!
    Und wie es denn sein kann, dass der Bauherr bereits feststeht, bevor eine Ausschreibung gemacht wird und ob dies rechtens sei?

Verfügbare Dauermietparkplätze im Messeparkhaus

Und eine weitere Frage zielt auf den Sinn des geplanten Parkings unter dem Landhof, wenn im Messeparkhaus, einen Steinwurf vom Landhof entfernt, Dauermietparkplätze verfügbar zu sein scheinen, die sogar noch weniger kosten würden als für Parkplätze im Landhof-Parking geplant ist.

Man darf sehr gespannt sein, wie die Regierung diesen Fragenkatalog beantwortet.

Weiterhin kaum konkrete bzw. transparente Antworten zu liefern, wie man es bei den letzten Interpellationen zum Landhof-Parking erleben musste, wäre nichts anderes als ein Skandal!


Medienecho

Das Parking unter dem Landhof ist auch in verschiedenen Medien, Zeitungen, Radios etc. ein beliebtes Thema. Hier eine Übersicht.